Psychotherapie Krankenkasse

Psychotherapie

Psychotherapie Krankenkasse

Psychotherapie Krankenkasse 800 482 Alkoholtherapie Deutschland

Die Behandlung erfolgt meist in speziellen stationären Einrichtungen, die entsprechende Verträge mit den Krankenversicherungen abgeschlossen haben. Es muss in der Regel ein Antrag gestellt werden; die Kostenübernahme wird nicht von jeder Krankenkasse zugesagt.

Häufig wird ein Zuschuss bewilligt, dessen Höhe Ermessenssache der jeweiligen Krankenkasse ist. Prinzipiell gilt die Regelung, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut muss im Besitz der notwendigen Kassenzulassung sein, der Patient hat psychische Störungen, die auf eine ernste seelische Krankheit deuten. Depressionen, Angstzustände, Zwänge sind häufig Merkmale einer ernsthaften Erkrankung. Der Alkoholentzug kann drastisch innerhalb weniger Tage erzwungen werden, wovon Ärzte allerdings abraten.

Entsprechende Medikamente fallen in den Bereich Kostenübernahme Krankenkasse. Der Alkoholentzug auf längere Sicht wird von kompetenten Fachleuten als bessere Lösung bewertet. Alkoholtherapie & Alkoholsucht werden häufig in einem Atemzug genannt, das bedeutet, dass die Alkoholsucht außer mit Medikamenten parallel mit der entsprechenden Psychotherapie bekämpft werden muss.